Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen und das deutsche „Beschäftigungswunder“

Zwischen 2002 und 2005 wurden in Deutschland äußerst weitreichende Arbeitsmarkt-reformen umgesetzt. Dabei ging es vor allem um die Umgestaltung des Sozialleistungs- und Aktivierungssystems für Arbeitslose hin zu einem „Work first“-Ansatz mit möglichst schneller und vorrangiger Integration in Arbeit.

Arbeitslose und Arbeitslosenquoten 1975 - 2013
mit freundlicher Genehmigung von www.sozialpolitik-aktuell.de

Diese Reformen waren damals schon äußerst kontrovers und führten zu einer erheblichen Veränderung der parteipolitischen Konstellation in der Bundesrepublik.

Hier soll nun der Frage nachgegangen werden, ob die kurz nach den Reformen einsetzende Trendwende am Arbeitsmarkt mit der Wiederzunahme der versicherungs-pflichtigen Beschäftigung und dem Rückgang der Arbeitslosigkeit wirklich maßgeblich aufgrund dieser Arbeitsmarktreformen erfolgte und damit als ein vermeintliches Erfolgsmodell auch für die anderen europäischen Länder angesehen werden kann.

Seit 2005 ist offenbar ein grundsätzlicher Wandel am deutschen Arbeitsmarkt eingetreten. Vorher (seit 1970) stieg die Erwerbslosigkeit bei schwachem Wirtschaftswachstum regelmäßig an, ohne bei wirtschaftlicher Belebung wieder auf das alte Niveau abzusinken.

Dieser Automatismus scheint mit den Reformen gestoppt worden zu sein. Selbst der wirtschaftliche Einbruch nach der Finanzkrise 2008 führte nicht zu einer Erhöhung der Arbeitslosenquote, und auch die eher verhaltenen Wachstumsraten der letzten Jahre änderten daran nichts, während sie früher zu steigender Erwerbslosigkeit geführt hätten.

In erster Linie besteht somit das „Wunder“ am deutschen Arbeitsmarkt aus einer stark verminderten Reaktion der Erwerbslosenquote auf sinkende Wachstumsimpulse, und nicht augrund stärkeren Wachstums.

Dies kann man auch an der seit 2000 sinkenden Anzahl an Menschen im erwerbsfähigen Alter ablesen, die zu einer erheblichen Steigerung der Erwerbstätigenquote führte, während das Gesamtvolumen der Arbeit gleichzeitig abnahm. Die Zunahme an Minijobs und Teilzeitbeschäftigung kann diese Phänomen gut erklären.

Ebenso weist eine Stagnation des Arbeitsvolumens bei vorhandenem Wirtschafts-wachstum auf eine langsamere Produktivitätsentwicklung hin, die möglicherweise durch die schwache Lohnentwicklung und daraus resultierender geringerer Rationalisierung verursacht wurde.

Tatsächlich sind daher die Auswirkungen dieser Arbeitsmarktreformen sehr viel geringer als angenommen ausgefallen. Vielmehr ist der Rückgang der Arbeitslosigkeit eher auf eine sinkende Anzahl an Reservearbeitskräften, eine langsamere Produktivitätsentwicklung und die Verteilung des Beschäftigungsvolumens auf mehr Personen zurückzuführen.

Allerdings waren auch viele negativen Folgen geringer als von den Kritikern urspünglich befürchtet. Zwar gehörten Lohnstagnation, Zunahme der Gehaltsungleichheiten und ein anschwellender Niedriglohnsektor durchaus folgerichtig zur Logik dieser Reformen, sie begannen aber schon Jahre vorher, im Gegensatz zur Steigerung von Minijobs und Leiharbeit.

Vor allem aber die Schwächung des Tarifvertragssystems, bereits ebenfalls vor den „Hartz“-Reformen in Gang gesetzt, hatte wesentlich größere Auswirkungen auf ein Zurückbleiben der Reallöhne sowie das Auseinanderbewegen der Gehälter zwischen Industrie- und Dienstleistungssektor als die Arbeitsmarktreformen. So ging der Anteil der Beschäftigten in Unternehmen, die an einen Flächentarifvertrag gebunden sind, seit 1998 beständig zurück, und die Zahl der Arbeitnehmer ohne Betriebsrat und/oder Tarifvertrag stieg seitdem von 21 auf 45 Prozent.

Ebenso war es die Reform des Renteneintritts, die dafür gesorgt hat, dass die Erwerbstätigenquote in Deutschland gestiegen ist. Die weitestgehende Abschaffung der Vorruhestandsprogramme versperrte den Unternehmen den bislang üblichen Weg der Personalreduzierung im Alter und ließ die Beschäftigten länger und bis zu einem höheren Lebensalter in den Betrieben verbleiben.

Die Absenkung des Rentenniveaus, die Verringerung der Erwerbsunfähigkeitsrenten und der Beginn der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre sorgten für eine weitere Verlängerung der Erwerbstätigkeit vieler Arbeitnehmer. Die Chancen auf ein neues Arbeitsverhältnis im Alter hat sich allerdings dadurch nicht erhöht.

Was also sind dann die tatsächlichen Ergebnisse der „Hartz“-Reformen? Unzweifelhaft haben sie die Übergänge aus Erwerbslosigkeit in Arbeitsverhältnisse beschleunigt. Eine Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose ist allerdings nicht eingetreten.

Lediglich bei den kurzzeitig Erwerbslosen kann ein Forcierungseffekt durch die Vermeidung des Abstiegs in die Grundsicherung festgestellt werden. Gleichzeitig hat aber auch die Angst vor Arbeitslosigkeit zugenommen, und damit ebenso die Bereitschaft der Erwerbstätigen, für die Sicherung ihres Arbeitsplatzes größere Opfer als zuvor auf sich zu nehmen.

Damit konnten zwar in der Krise 2008/2009 viele Stellen erhalten werden, doch führte dies auch zu einer erheblichen Verringerung der Risikobereitschaft der Beschäftigten. Dadurch hat sich die Fluktuation der Arbeitnehmer trotz der allgemeinen Beschäftigungszunahme erheblich reduziert, die Verweildauer in einem Arbeitsverhältnis ist ungeachtet der Zunahme flexibler Beschäftigungsformen gestiegen. Die eigentliche wohlstandsoptimierende Leistungsfähigkeit des Arbeitsmarktes hat dadurch erheblich abgenommen, hauptsächlich wegen der rückläufigen Einstiegsgehälter bei neuen Erwerbstätigkeiten.

Demnach haben die „Hartz“-Reformen maßgeblich dazu geführt, dass auf den Arbeitsmärkten Verzerrungen bei den Relationen von Angebot und Nachfrage aufgetreten sind und eigentlich positive Signale (zunehmende Beschäftigung aufgrund eines abnehmenden Arbeitskräftepotenzials) die Marktteilnehmer bisher noch nicht erreicht haben bzw. noch nicht zu steigenden Preisen für Beschäftigung geführt haben. Als Folge kann man die Abnahme des Rationalisierungsdrucks, eine Verlangsamung der Produktivitätsentwicklung sowie eine generelle Investitionsschwäche trotz eines Überangebots an gespartem Geldkapital analysieren.

Ansonsten scheint demnach der Einschüchterungseffekt der Reformen auf Arbeitnehmer größer zu sein als ihr Aktivierungseffekt auf die Erwerbslosen. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Beschäftigungsbarrieren, durch die Langzeitarbeitslose vom Arbeitsmarkt ferngehalten werden, offenbar durch Aktivierung und Mobilisierung gar nicht zu überwinden sind. In diesem Fall käme man zu der Quintessenz, dass die „Hartz“-Reformen eigentlich auf einer völlig falschen Problemdeutung basieren.

So ist der deutsche Weg der Hartz-Reformen insgesamt nicht zur Nachahmung durch die europäischen Krisenländer zu empfehlen.

(Zusammenfassung einer Studie von Matthias Knuth für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss in Brüssel)