Die Steuer- und Abgabenreformen seit 1998 haben nur die reichsten 30 % entlastet

Während in Deutschland das reichste Prozent der Bevölkerung über mehr als sechsmal so viel Vermögen verfügt wie die ärmere Hälfte, tragen Steuern auf Vermögen nur wenig zum Aufkommen bei.

Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben. Bei der Erbschaftsteuer gibt es auch nach der jüngsten Reform eine sehr weitgehende Verschonung des Betriebsvermögens.

Das führt dazu, dass milliardenschwere Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nach wie vor steuerfrei übertragen werden können. Eine Steuerreform, die für mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgt und gleichzeitig ein zusätzliches Aufkommen für wichtige Zukunftsinvestitionen generiert, sollte daher bei der Besteuerung von Vermögen ansetzen.

Die weitgehende Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte abgeschafft werden. Zusätzlich kann eine Vermögensteuer auf sehr hohe Vermögen erhoben werden.

IMK – Drei Fragen an Katja Rietzler